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Eine Untersuchung des ''Nationalen Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung'' im Kontext europäischer und österreichischer Vergaberegelungen
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Bildungseinrichtung
Technische Universität Wien
Titel
Eine Untersuchung des ''Nationalen Aktionsplans Nachhaltige Beschaffung'' im Kontext europäischer und österreichischer Vergaberegelungen
Untertitel
Name(n)/AutorIn(en)
Kutschera MSc, Laurenz
E-Mailadresse
Webadresse
http://immobilien.tuwien.ac.at
Publikationsjahr
2024
Seitenanzahl
72
Inhalt
Die Politik der letzten Jahre ist geprägt von einem sorgsamen und verantwortungsvollen Umgang mit unseren natürlichen Vorkommen und der Umwelt. Der Staat ist mit einem durchschnittlichen Beschaffungsvolumen von über 17 % des Bruttoinlandsproduktes ein zentraler Nachfrager in der österreichischen Volkswirtschaft. Es ist von essentieller Bedeutung, diesen Hebel zu nutzen, um die von europäischer Seite festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die Bemühungen zur Ökologisierung der öffentlichen Beschaffung haben in den bundesrechtlichen Vergaberegularien bereits Anklang gefunden. Das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) enthält in Umsetzung der Vergabe-Richtlinie 2014/24/EU (VergabeRL 2014/24/EU) klare Vorgaben, wie öffentliche Auftraggeber bei der Zuweisung von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen die ökologische Beschaffung vorantreiben können. Das Vergaberecht war ursprünglich „nur“ ein Verfahren, um zu gewährleisten, dass Beschaffungsprozesse möglichst fair und transparent gestaltet, öffentliche Mittel effizient eingesetzt sowie die öffentlichen Märkte für Marktteilnehmer geöffnet werden. § 20 Abs. 5 BVergG 2018 legt fest, dass in einem Vergabeverfahren auf die Umweltgerechtheit der Leistung Rücksicht zu nehmen ist. Dies kann durch ökologische Leistungsbeschreibungen, technische Spezifikationen, aber auch über ökologische Zuschlagskriterien und ökologische Vertragsbestimmungen erreicht werden. Um die europäischen Vorgaben zu mehr Nachhaltigkeit umzusetzen und der Vorbildwirkung des Staates gerecht zu werden, hat die österreichische Bundesregierung einen nationalen Aktionsplan für eine nachhaltige Beschaffung (naBe-Aktionsplan) ins Leben gerufen. Der im Jahr 2021 erneuerte österreichische naBe-Aktionsplan bietet neben den EU-Regularien sowie den Bestimmungen im Bundesvergabegesetz zusätzliche Leitlinien und Empfehlungen für eine ordnungsgemäße Umsetzung der europäischen Vorgaben. Der naBe-Aktionsplan konkretisiert den § 20 Abs. 5 BVergG 2018 und wurde für viele öffentliche Auftraggeber für verbindlich erklärt. Er legt Nachhaltigkeitskriterien für öffentliche Auftraggeber fest, die von Bundesministerien, ihren nachgeordneten Stellen sowie von ausgegliederten Rechtsträgern des Bundes einzuhalten sind. Ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit unseren natürlichen Vorkommen und der Umwelt sind die Basis für eine Politik, die den Grundstein für kommende Generationen legt.
Hintergrund
Hypothese
Methode und Belege
These
BetreuerIn
Dr. Michael Breitenfeld
Schlagworte
Öffentliche Auftragsvergabe; Beschaffungspolitik; ESG-Kriterien; Nachhaltigkeitskriterien; nachhaltige Immobilienentwicklung
Anhang ID
371102039H
Hat Anhang Kurzfassung
Nein
Anhang Kurzfassung ID
0
Anhang Kurzfassung Datei
Anhang Kurzfassung
Download Kurzfassung
nicht verfügbar
Hat Anhang Zusammenfassung
Nein
Anhang Zusammenfassung ID
0
Anhang Zusammenfassung Datei
Anhang Zusammenfassung
Download Zusammenfassung
nicht verfügbar
Hat Anhang Diplomarbeit
Ja
Anhang Diplomarbeit ID
1.244
Anhang Diplomarbeit Datei
Kutschera_Endversion.pdf
Anhang Diplomarbeit
Download Diplomarbeit
nicht verfügbar
Weitergabe gesperrt
Nein
Weitergabesperre bis
2025-05-23T22:00:00Z
Erstellt am
2024-05-23T22:00:00Z